Agrardrohnen, Smart Farming

DJI Agras T30 nun für den Pflanzenschutz im Steillage- Weinbau zugelassen

Drohnen sind mittlerweile auch im Weinbau immer öfter anzutreffen.

Das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) genehmigt erstmals die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit der DJI Agras T30 im Steillagen-Weinbau nach § 18 PflSchG. Eingesetzt werden dürfen ausschließlich Mittel, die bereits für die Anwendung mit Hubschraubern in Weinbau-Steillagen zugelassen oder nach § 18 PflSchG zugelassen sind.

Die neu genehmigte Drohne Agras T30 wird demnächst auf der Homepage des JKI veröffentlicht. „Liste des JKI mit geeigneten Spritzeinrichtungen für unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen)“ . Dort werden auch die speziellen Auflagen und Anwendungsbestimmungen aufgeführt, die im Falle der Ausbringung mit Drohnen gemäß § 18 Absatz 3 Nr. 2 zusätzlich oder abweichend gelten. Es ist hier auch ein spezielle Anpassung der Drohne erforderlich. So müssen unter Anderem z.B. die Düsen des Serienmodells gegen zugelassene Injektor-Düsen ausgetauscht werden.

Generelle Bestimmungen für die Anwendung von Drohnen:

Die Anwendung darf nur mit einem Abstand von maximal 2 m über dem Bestand sowie eine Fluggeschwindigkeit von maximal 13 km/h erfolgen. Der Flug darf nur mit Drohnen erfolgen, die automatisch im Autopilot fliegen können. Das schließt ein händisches abfliegen der Weinanlagen aus, auch die Vorplanung muss so entsprechend vorab umgesetzt werden.

Die vom Pilot vorgegebene Strecke, Geschwindigkeit und Höhe über dem Bestand sowie An- und Abschaltpositionen bei der Ausbringung müssen automatisch eingehalten werden können. Präzise angelegte Weinberge bieten hier Vorteile.

Der Einsatz von Pflanzenschutzmittels mit Drohnen erfordert zusätzlich die Genehmigung der zuständigen Behörden der Länder. Erste Anlaufstelle ist die das zuständige Luftfahrt Bundesamt. In Baden-Württemberg jedoch ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig, welches hier eine Ausnahme darstellt.

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