Drohnen im Weinbau: Pflanzenschutz mit Agrardrohnen jetzt offiziell im Steillagen-Weinbau erlaubt
Drohnen gewinnen im modernen Weinbau in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Besonders in Steillagen, schwer zugänglichen Rebflächen und sicherheitskritischen Arbeitsbereichen bieten Agrardrohnen im Weinbau eine effiziente und sichere Alternative zu klassischen Ausbringungsverfahren.
Ein wichtiger Meilenstein wurde nun erreicht:
Das Julius Kühn-Institut (JKI) – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen – hat erstmals die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit der DJI Agras T30 Agrardrohne im Steillagen-Weinbau gemäß § 18 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) genehmigt.
Damit wird der Einsatz von Pflanzenschutzdrohnen im deutschen Weinbau erstmals offiziell möglich.
DJI Agras T30 im Steillagen-Weinbau zugelassen
Die Genehmigung erlaubt den Einsatz der DJI Agras T30 Drohne zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln unter klar definierten Voraussetzungen.
Zugelassen sind ausschließlich:
-
Pflanzenschutzmittel, die bereits für Hubschraubereinsätze im Steillagen-Weinbau freigegeben sind
-
Mittel mit spezieller Zulassung nach § 18 PflSchG
Die Drohne wird in die offizielle Veröffentlichung aufgenommen:
👉 „Liste des JKI mit geeigneten Spritzeinrichtungen für unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen)“
Dort sind sämtliche technischen Anforderungen, Auflagen und Anwendungsbestimmungen für den Drohneneinsatz im Pflanzenschutz detailliert aufgeführt.
Technische Anpassungen der Agrardrohne erforderlich
Für den genehmigten Einsatz im Weinbau muss die Drohne technisch angepasst werden.
Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
-
Austausch der Standarddüsen gegen zugelassene Injektor-Düsen
-
Einhaltung spezifischer Sprühparameter
-
Verwendung einer zugelassenen Spritzeinrichtung
Diese Anpassungen gewährleisten eine driftarme Ausbringung sowie maximale Sicherheit für Umwelt und Anwender.
Gesetzliche Vorgaben für den Pflanzenschutz mit Drohnen
Der Einsatz von Pflanzenschutzdrohnen im Weinbau unterliegt klar definierten gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Betriebsparameter laut Genehmigung
-
maximale Flughöhe: 2 Meter über dem Bestand
-
maximale Fluggeschwindigkeit: 13 km/h
-
ausschließlich automatisierter Autopilot-Flug erlaubt
-
kein manueller Pflanzenschutzflug zulässig
Die Flugroute, Geschwindigkeit, Flughöhe sowie Ein- und Ausschaltpunkte der Ausbringung müssen vorab digital geplant werden und automatisch eingehalten werden können.
Präzise angelegte Rebflächen bieten dabei erhebliche Vorteile für den autonomen Drohneneinsatz.
Zusätzliche Genehmigungen für Drohneneinsatz im Weinbau
Neben der Pflanzenschutz-Zulassung ist für den Einsatz von Agrardrohnen eine luftrechtliche Betriebsgenehmigung erforderlich.
Die Zuständigkeiten unterscheiden sich innerhalb Deutschlands:
-
grundsätzlich: Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
-
Sonderfall Baden-Württemberg: Regierungspräsidium Stuttgart
Betriebe müssen daher sowohl pflanzenschutzrechtliche als auch luftfahrtrechtliche Genehmigungen berücksichtigen.
Vorteile von Agrardrohnen im Steillagen-Weinbau
Der Einsatz von Drohnen im Weinbau bietet entscheidende Vorteile gegenüber klassischen Verfahren wie Hubschrauber- oder Handapplikation:
✅ höhere Arbeitssicherheit in Steillagen
✅ geringere körperliche Belastung der Mitarbeiter
✅ präzisere Pflanzenschutzanwendung
✅ reduzierter Mitteleinsatz
✅ geringere Bodenverdichtung
✅ wetterunabhängiger Einsatz
Gerade im Steillagenweinbau ermöglichen Agrardrohnen erstmals eine wirtschaftliche und sichere Bewirtschaftung schwierig zugänglicher Rebflächen.
Agrardrohnen für den Weinbau – Beratung & Umsetzung
Als Spezialist für Agrardrohnen im Weinbau in Deutschland unterstützt Webaro Winzer, Genossenschaften und Lohnunternehmen beim Einstieg in den professionellen Drohneneinsatz.
Unsere Leistungen:
-
Beratung zu JKI-Genehmigungen & §18 PflSchG
-
technische Umrüstung der Drohnen
-
Schulung von Drohnenpiloten
-
Genehmigungsunterstützung
-
Praxiseinsätze im Weinbau